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Patientenverfügung: In gesunden Zeiten vorsorgen , Juli 2003

Deutscher Hausfrauen-Bund informiert zur Vorsorge für Situationen, in denen ein Mensch nicht mehr selbst entscheiden kann

Jeden von uns kann es treffen: Ein Unfall oder eine schwere Krankheit - und von heute auf morgen können wir unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Andere müssen dann über unsere medizinische Behandlung, Geldausgaben und andere Lebensbereiche entscheiden. Damit sie in unserem Sinne handeln können, ist es ratsam frühzeitig vorzusorgen.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Mit ihnen können wir unseren Willen vorab für krankheits- oder altersbedingte Krisensituationen dokumentieren. Nur durch diese Willenserklärungen können wir erreichen, dass unsere Wünsche - beispielsweise bei Bewusstlosigkeit oder Koma - auch tatsächlich berücksichtigt werden. Denn wer glaubt, dass dann automatisch die Familie alles regeln kann, der irrt sich gewaltig.

Beispiele machen immer wieder deutlich: Auf die medizinische Behandlung eines Schwerkranken können selbst nahe Familienangehörige nur bedingt Einfluss nehmen. So auch im Falle von Frau H., die bei einem Autounfall lebensgefährliche innere Verletzungen erlitten hat. Sie ist seit längerem ohne Bewusstsein und Aussicht auf Besserung besteht nicht. Ihr Ehemann fragt die Ärzte, ob man das Leiden seiner Frau nicht beenden könne. Schließlich habe sie in früheren Gesprächen geäußert, dass sie unter solchen Bedingungen lieber sterben wolle. Die zuständigen Ärzte klären Herrn H. jedoch darüber auf, dass das Unterlassen medizinischer Maßnahmen wie beispielsweise künstliche Ernährung oder Beatmung nur in Betracht kommt, wenn ein entsprechendes Dokument seiner Frau vorliegt. Ansonsten würden sich bei dieser passiven Sterbehilfe sowohl Herr H. wie auch die verantwortlichen Ärzte strafbar machen.

Umfragen zeigen: Über 80 Prozent der Befragten würden eine Patientenverfügung abgeben. Aber nur ein Bruchteil von ihnen hat ihr Vorhaben in die Tat umgesetzt. Viele sind schlicht überfordert, wie ein solches Dokument zu erstellen ist. Zugegeben: Es erfordert schon ein bisschen Energie, sich mit der Problematik auseinander zu setzen. "Doch wir empfehlen, sich frühzeitig damit zu beschäftigen", sagt Hannelore Neumann von der Verbraucherberatung in Dieburg. Nicht nur für ältere Menschen sei das Thema wichtig, sondern auch für jüngere. Schließlich können auch sie durch Unfall oder Krankheit von heute auf morgen entscheidungsunfähig werden.

Während in der Patientenverfügung Wünsche bezüglich ärztlicher Behandlung geäußert werden können, bestimmt man in einer Vorsorgevollmacht eine Person seines Vertrauens. Sie kann im Ernstfall die Vertretung in allen Lebensbereichen übernehmen: in vermögensrechtlichen und auch gesundheitlichen. In der Betreuungsverfügung wird eine Vertrauensperson benannt, die - falls erforderlich - übers Vormundschaftsgericht bestellt wird.

Fragen zum Thema? Unsere Verbraucherberaterinnen helfen gerne weiter. Bei ihnen können Sie auch den neuen Ratgeber "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" von der Verbraucherzentrale bekommen. Er hilft ihnen, sich über ihre Wünsche und Vorstellungen Klarheit zu verschaffen. Zudem bietet er Formulierungshilfen und zeigt an Beispielen, wie solche Verfügungen abgefasst werden können.



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