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Patientenverfügung: In gesunden Zeiten
vorsorgen , Juli 2003
Deutscher Hausfrauen-Bund informiert zur Vorsorge für Situationen,
in denen ein Mensch nicht mehr selbst entscheiden kann
Jeden von uns kann es treffen: Ein Unfall oder eine schwere
Krankheit - und von heute auf morgen können wir unsere Angelegenheiten
nicht mehr selbst regeln. Andere müssen dann über unsere medizinische
Behandlung, Geldausgaben und andere Lebensbereiche entscheiden.
Damit sie in unserem Sinne handeln können, ist es ratsam frühzeitig
vorzusorgen.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung:
Mit ihnen können wir unseren Willen vorab für krankheits- oder
altersbedingte Krisensituationen dokumentieren. Nur durch diese
Willenserklärungen können wir erreichen, dass unsere Wünsche
- beispielsweise bei Bewusstlosigkeit oder Koma - auch tatsächlich
berücksichtigt werden. Denn wer glaubt, dass dann automatisch
die Familie alles regeln kann, der irrt sich gewaltig.
Beispiele machen immer wieder deutlich: Auf die medizinische
Behandlung eines Schwerkranken können selbst nahe Familienangehörige
nur bedingt Einfluss nehmen. So auch im Falle von Frau H., die
bei einem Autounfall lebensgefährliche innere Verletzungen erlitten
hat. Sie ist seit längerem ohne Bewusstsein und Aussicht auf
Besserung besteht nicht. Ihr Ehemann fragt die Ärzte, ob man
das Leiden seiner Frau nicht beenden könne. Schließlich habe
sie in früheren Gesprächen geäußert, dass sie unter solchen
Bedingungen lieber sterben wolle. Die zuständigen Ärzte klären
Herrn H. jedoch darüber auf, dass das Unterlassen medizinischer
Maßnahmen wie beispielsweise künstliche Ernährung oder Beatmung
nur in Betracht kommt, wenn ein entsprechendes Dokument seiner
Frau vorliegt. Ansonsten würden sich bei dieser passiven Sterbehilfe
sowohl Herr H. wie auch die verantwortlichen Ärzte strafbar
machen.
Umfragen zeigen: Über 80 Prozent der Befragten würden eine Patientenverfügung
abgeben. Aber nur ein Bruchteil von ihnen hat ihr Vorhaben in
die Tat umgesetzt. Viele sind schlicht überfordert, wie ein
solches Dokument zu erstellen ist. Zugegeben: Es erfordert schon
ein bisschen Energie, sich mit der Problematik auseinander zu
setzen. "Doch wir empfehlen, sich frühzeitig damit zu beschäftigen",
sagt Hannelore Neumann von der Verbraucherberatung in Dieburg.
Nicht nur für ältere Menschen sei das Thema wichtig, sondern
auch für jüngere. Schließlich können auch sie durch Unfall oder
Krankheit von heute auf morgen entscheidungsunfähig werden.
Während in der Patientenverfügung Wünsche bezüglich ärztlicher
Behandlung geäußert werden können, bestimmt man in einer Vorsorgevollmacht
eine Person seines Vertrauens. Sie kann im Ernstfall die Vertretung
in allen Lebensbereichen übernehmen: in vermögensrechtlichen
und auch gesundheitlichen. In der Betreuungsverfügung wird eine
Vertrauensperson benannt, die - falls erforderlich - übers Vormundschaftsgericht
bestellt wird.
Fragen zum Thema? Unsere Verbraucherberaterinnen helfen gerne
weiter. Bei ihnen können Sie auch den neuen Ratgeber "Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" von der Verbraucherzentrale
bekommen. Er hilft ihnen, sich über ihre Wünsche und Vorstellungen
Klarheit zu verschaffen. Zudem bietet er Formulierungshilfen
und zeigt an Beispielen, wie solche Verfügungen abgefasst werden
können.
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